Was ist die NiSV?
Informationen zur Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen.
Die Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSV) ist am 31.12.2020 in Kraft getreten. Um entsprechende Geräte weiterhin nutzen zu können, ist eine erfolgreich abgeschlossene Fachkunde unumgänglich.
Unter diese Verordnung fallen Lasergeräte, optische Strahlungsquellen (z. B. IPL-Geräte), Hoch- und Niederfrequenzgeräte sowie Ultraschallgeräte, die zu kosmetischen Zwecken eingesetzt werden. Die Fachkunde befähigt zur professionellen und sicheren Anwendung – sowohl für Sie als auch für Ihre Kundinnen und Kunden.
Die NiSV gilt für folgende Anwendungen am Menschen
- Laser- und intensive Lichtquellen
Zum Beispiel zur dauerhaften Haarentfernung oder Tattoo-Entfernung. - Hochfrequenzgeräte
Zum Beispiel zur Faltenglättung oder Fettreduktion. - Elektrische Nerven- und Muskelstimulation
Zum Beispiel zum Muskelaufbau in Sportstudios oder Magnetfeldstimulation mit Magnetfeldmatten. - Stimulation des zentralen Nervensystems
Zum Beispiel Hirnstimulation zur Leistungssteigerung. - Ultraschallgeräte
Zum Beispiel beim Ultraschall-Babykino, zur Fettreduktion oder Magnetresonanztomographen für nichtmedizinische Anwendungen.
Hinweis: Behandlungen zu medizinischen Zwecken fallen nicht unter die Regelungen der NiSV. Die Verordnung betrifft ausschließlich Anwendungen, die gewerblich oder im Rahmen sonstiger wirtschaftlicher Tätigkeiten durchgeführt werden.
Meldepflicht für gewerblich genutzte Anlagen
Seit dem 31.12.2020 besteht für die gewerbliche Nutzung von Anlagen mit nichtionisierender Strahlung (z. B. Laser, intensives Licht, Hochfrequenz, Elektrostimulation oder Ultraschall) zu kosmetischen oder sonstigen nichtmedizinischen Zwecken eine gesetzliche Meldepflicht.
Betreiber müssen den Betrieb ihrer Anlage spätestens zwei Wochen vor Inbetriebnahme der zuständigen Behörde anzeigen. Anlagen, die bereits am 31.12.2020 betrieben wurden, mussten bis spätestens 31.03.2021 gemeldet werden.
Anwendungen, die ausschließlich von Ärzten durchgeführt werden dürfen
- Entfernung von Tätowierungen oder Permanent Make-up.
- Behandlung von Gefäß- und pigmentierten Hautveränderungen.
- Ablative Laseranwendungen.
- Anwendungen, bei denen die Integrität der Epidermis als Schutzbarriere verletzt wird (z. B. durch hochfrequenten fokussierten Ultraschall).
- Anwendungen mit optischer Strahlung, deren Auswirkungen nicht ausschließlich auf Haut und Hautanhangsgebilde beschränkt sind, beispielsweise die Reduktion von Fettgewebe (Lipolyse).
Quellen
BMU FAQ Strahlenschutz bei kosmetischen und sonstigen nichtmedizinischen Anwendungen (NiSV)
https://www.bmu.de/faq/fuer-welche-anwendungen-gilt-die-nisv/
Kontakt
NISV Akademie Bestpreis GmbH
Hans-Sachs-Str. 17
40721 Hilden
Vertretung & Register
Vertreten durch die Geschäftsführerin:
Anastasia Tselepi
Handelsregister:
Registernummer: HRB 70311
Registergericht: Amtsgericht Düsseldorf
Rechtlicher Hinweis
Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr. Diese Informationen dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar.