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Werden Sie zum Hautprofi mit dem Fachkundemodul 1 „Die Haut und ihre Anhangsgebilde“
Fundiertes Wissen über die Haut ist die Grundlage für erfolgreiche und sichere Behandlungen. Mit dem Fachkundemodul 1 „Die Haut und ihre Anhangsgebilde“ der NiSV-Akademie erwerben Sie umfassende Fachkenntnisse und schaffen die ideale Basis für Ihre tägliche Arbeit im Bereich der apparativen Kosmetik.
In insgesamt 80 Lerneinheiten, davon 28 Einheiten bequem im Online-E-Learning, erhalten Sie einen tiefgehenden Einblick in die Anatomie und Physiologie der Haut sowie ihrer Anhangsgebilde. Das Modul vermittelt sowohl medizinische als auch nicht-medizinische Inhalte und bereitet Sie optimal auf den professionellen Umgang mit verschiedenen Behandlungsverfahren vor.
Sie lernen die unterschiedlichen Hauttypen und Pigmentierungsgrade kennen und beschäftigen sich intensiv mit der Pathophysiologie der Haut, also der Lehre von den krankhaft veränderten Körperfunktionen. Darüber hinaus erhalten Sie wertvolles Wissen über die Hautanhangsgebilde, darunter die Haarentwicklung, verschiedene Haararten und den Haarzyklus. Auch mögliche Anomalien und Faktoren, die einer Behandlung entgegenstehen können, werden praxisnah behandelt.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Wirkung nichtionisierender Strahlung und deren Einsatzgebieten sowie den entsprechenden technischen Anlagen. Selbstverständlich erfahren Sie zudem, wie Sie Ihre Kundinnen und Kunden kompetent über Anwendungen, Risiken und Wirkungen aufklären und professionell beraten.
Mit dem Fachkundemodul 1 sind Sie nach bestandener Prüfung bestens gerüstet und können Ihre Kundinnen und Kunden sicher und erfolgreich behandeln. Die Schulung erfüllt die Anforderungen der gesetzlich vorgeschriebenen NiSV-Fachkunde, die für die Anwendung bestimmter Geräte erforderlich ist.
Von der Teilnahme ausgenommen sind unter anderem Personen mit entsprechender Vorqualifikation, beispielsweise staatlich anerkannte oder geprüfte Kosmetikerinnen und Kosmetikmeister sowie Personen, die die gesetzlichen Voraussetzungen hinsichtlich ihrer Berufserfahrung erfüllen.