dSchulordnung
der NiSV GmbH
Diese Schulordnung regelt innerschulische Abläufe und Organisationen. Sie gilt für alle Schüler und Dozenten von Schulen der NiSV GmbH.
Diese Schulordnung ist sowohl für die Schüler als auch die Schule und ihre Lehrkräfte verbindlich. Zusätzlich zu dieser Schulordnung gelten die folgenden Vertragsdokumente, die unter https://nisv-schulung.com/ abrufbar sind:
- die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der NiSV GmbH;
- der “Ethik Kodex für Schulträger” der NiSV
§ 1 – Fehlzeiten
- Zu jeder Seminar- bzw. Praxis-Einheit wird eine Anwesenheitsliste geführt (digital mit ALL4school) oder manuell per Liste. Diese dient Schulungsnachweis.
- Der Schüler/in ist selbst angehalten den verpassten Schulstoff nachzuholen. Er/Sie ist dazu verpflichtet selbstständig für die Nacharbeitung zu sorgen. Die dazu notwendigen Skripte und Unterrichtsinhalte liegen im E-Learning-Portal bereit.
- Um zur Prüfung zugelassen zu werden, dürfen KEINE Lerneinheiten versäumt worden sein.
Fehlzeiten im Praxis- und/oder Seminarunterricht: der Schüler/ die Schülerin ist dazu verpflichtet den jeweiligen Dozenten oder die Schulleitung per E-Mail zu informieren. service@nisv.eu
- Versäumte Lerneinheiten müssen selbstständig im Lernportal reserviert und nachgeholt werden.
- Der Schüler ist berechtigt dazu den Kurs einmal abzusagen, bzw. zu verschieben. Bei weiteren Kurs absagen, wird ein Entgelt von 30,00 € pro Lerneinheit erhoben.
§ 2 – Verhalten
- Essen ist im Schulunterricht vollständig verboten. Getränke sind hingegen allgemein gestattet, nicht aber in der Nähe der Computer, Laptops und Tablets.
- Handys und andere Elektronik sind aus- bzw. vollständig stumm und ohne Vibration zu stellen.
- Der Unterricht beginnt und endet pünktlich. Bei wiederholtem zu spät kommen ist der Dozent dazu befugt dies in der digitalen Schülermappe zu vermerken. Ergibt die Verspätung mehr als 30 Minuten, wird es als eine Fehlstunde gerechnet.
- Der Umgang in der Schule und auf dem Schulgelände ist allgemein freundlich, fair und kameradschaftlich.
- Die Schule übernimmt keine Haftung für das Eigentum der Schüler
- Die Schüler sind dazu verpflichtet mit dem Eigentum der Schule (Behandlungsgeräte, Computer, Laptops und Tablets) vorsichtig und gewissenhaft umzugehen. Bei fahrlässigem Umgang hat die Schule Schadensersatzanspruch
- Die Schule schenkt den Schüler/innen absolutes Vertrauen in der Zusammenarbeit und wünscht sich das auch im Gegenzug.
- Rauchen ist auf dem Schulgelände (einschließlich Garten) nicht gestattet.
§ 3 – Praxisunterricht
- Während des Praxisunterrichts darf nur saubere, angemessene und schwarze Arbeitskleidung getragen werden. Die Schuhe müssen geschlossen und sauber sein.
- Längere Haare sind zurückzustecken / binden, Fingernägel sauber, vertretbar kurz und Hand-Armschmuck vollständig abzulegen.
- Der Schüler muss auf seine eigene Körperhygiene und -Gerüche achten und ist angehalten Mitschüler bis Missachtung darauf hinzuweisen.
- Um den Arbeitsplatz für den Praxisunterricht vorzubereiten, muss der Schüler 10 Minuten vor Beginn des Unterrichts am Praxisunterrichtsraum erscheinen.
- Da am Körper und Gesicht des Kunden gearbeitet wird, muss der Schüler beim Betreten des Praxisraums seine Hände korrekt desinfizieren.
- Vor Beginn der Arbeit müssen alle Stühle, Liegen, Geräte, einschließlich der Behandlungslampe, auf Funktionsfähigkeit geprüft werden. Sollten diese beschädigt sein, ist der Dozent zu informieren
- Gegebenenfalls notwendiges Arbeitsmaterial, das nicht von der Schule gestellt wird, muss der Schüler / Schülerin eigenverantwortlich mitbringen. Die Schule bzw. der Dozent informieren die Schüler seiner Klasse, wenn etwas notwendig sein sollte. Insgesamt stellt die Schule aber die Arbeitsmaterialien.
- Der Schüler ist dafür verantwortlich seinen Arbeitsplatz ordentlich und sauber zu hinterlassen.
- Für die praktischen Übungen werden entweder Übungsmodelle gestellt oder die Schüler stellen sich gegenseitig zur Verfügung. Sollte das von einem Schüler aus wichtigem Grunde nicht möglich sein, ist der Dozent darüber im Vorfeld des Unterrichts zu informieren.
- Im Praxisraum ist sowohl essen als auch trinken nicht gestattet.
- Handys und andere Elektronik sind im Praxisraum nicht gestattet.
- Der Teilnehmer wird darauf hingewiesen, dass der Schulungsträger Amtspersonen der zuständigen Vollzugsbehörden der Dakks GmbH und den PrüferInnen der NiSV GmbH die Möglichkeit gewährt an Schulungen oder Schulungseinheiten als Beobachter teilzunehmen.
§ 4 – Zahlungen
- Die Schule behält sich vor bei einer ggf. vereinbarten Ratenzahlung den Schüler/in vom Unterricht auszuschließen, wenn dieser rückständig mit den Zahlungen ist.
§ 5 –Stornierung und Rücktritt der Kursbuchung
- Es wird ein Rücktrittsrecht von 24 Stunden nach der Anmeldung eingeräumt.
- Jede Stornierung muss schriftlich oder in Textform per Mail an service@nisv.eu erfolgen.
- Hat der Kurs bereits gestartet oder erfolgte ein Online Zugang zur Lernplattform, kann die NiSV anfallende Kosten* verlangen.
- Bei Stornierung die aus einem außerordentlichen Grund erfolgen wie z.B.:
- Aufgabe des Geschäfts, werden individuelle Lösungen gefunden oder wie in der Gebührenordnung genannt verlangt. *siehe Gebührenordnung
§ 6 – Rücktritt/Verschiebung seitens NiSV
- Die NiSV GmbH ist berechtigt bei nicht ausreichender Teilnehmeranzahl von Seminarterminen zurückzutreten und/oder Seminartermine zu verschieben. Im Falle eines Rücktritts oder einer Verschiebung werden die Kursteilnehmer unverzüglich informiert.
- Die NiSV GmbH behält sich frei in Außerordentlichen Fällen wie:
- Schadensersatz, Betrugsversuch, Duplizierung, Weitergabe der persönlichen Zugangsdaten, ect. die gesamte Lehrgangsgebühr einzubehalten.
§ 7 – Nachlässe
- Bei rabattierten Kaufbeträgen, errechnet sich die Stornogebühr aus dem gezahlten Betrag.
§ 8 – Prüfungen
- Zum Ende der Aus-/Weiterbildung steht eine Prüfung an. Diese können nur bei einer akkreditierten Zertifizierungsstelle durchgeführt werden. NiSV kooperiert im Hinblick auf eine Zusammenarbeit im Sinne der NiSV mit dem Vertragspartner NiSV GmbH.
- Die Anmeldung zu diesem offline-Prüfungen muss der Schüler eigenverantwortlich über das Prüfungsportal www.nisv.net übernehmen.
- Den Schülern steht frei bei jeder akkreditierten Prüfungsstelle die Prüfung abzulegen.
§ 9 – Besonderheiten zu COVID 19/ SARS COV
Auf Grund der aktuellen Situation sind besondere Hygienemaßnahmen zu beachten:
- Im Unterreicht muss eine medizinische oder FFP2-Maske getragen werden
- Der Raum muss regelmäßig gelüftet werden, unabhängig von den Wetterverhältnissen
- Beim Betreten der Unterrichtsräume müssen sich Schüler und Dozenten die Hände desinfizieren.
- Es muss sowohl im Aufenthaltsraum als auch im Garten auf den notwendigen Abstand geachtet werden.
- Weitere Informationen entnehmen Sie dem SARS-CoV-2 Arbeitsschutzstandard