AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Schulungsverträge für Fortbildungsmaßnahmen der NISV GmbH in Hilden zum Erwerb der Fachkunde gemäß der gemeinsamen Richtlinie des Bundes und der Länder zur Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nicht ionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSV) vom 27.02.2024, die von der NISV GmbHals Schulungsträger in Form von Fachkundemodulen angeboten und durchgeführt werden.
Die Fortbildungsmaßnahmen der NISV GmbH richten sich ausschließlich an Unternehmer gemäß § 14 BGB.
1. Anmeldung/Pflichten der Teilnehmer
Die Anmeldung hat schriftlich oder in Textform (Brief, Fax, E-Mail) bzw. über unser Online-Portal auf www.nisv.eu zu erfolgen; sie ist verbindlich. Mündliche Anmeldungen sind schriftlich oder in Textform zu bestätigen. Mit der Anmeldung erkennen Sie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verbindlich an. Mit der Anmeldung bestätigen Sie außerdem, Unternehmer gemäß § 14 BGB zu sein.
Sie sind verpflichtet, sämtliche Anmeldedaten der teilnehmenden Person bzw. Personen, einschließlich Ihrer Rechnungsanschrift und gewünschter Zahlungsweise (s. u.), vollständig und richtig abzugeben. Die persönlichen Daten unterliegen dem Datenschutz. Der/die jeweilige Teilnehmer/in ist verpflichtet, zur Datenverarbeitung ihre Einwilligung schriftlich bzw. in Textform zu bestätigen.
Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt und bestätigt. Erst mit Zugang der Bestätigung durch die NISV GmbH kommt der Vertrag im Sinne eines Dienstvertrags zustande. Kann eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden, teilt die NISV GmbH Ihnen dies mit.
Der/die jeweilige Teilnehmer/in hat an den Präsenzkursen an einem Standort und an den fachpraktischen Unterweisungen stets teilzunehmen. Er/sie hat an der Erreichung des Bildungsziels eine Lern- und Mitwirkungspflicht.
Der/die jeweilige Teilnehmer/in muss eine zur Kursteilnahme, egal in welcher Form, gesundheitliche und persönliche Eignung aufweisen. Beeinträchtigungen, die bereits bei Anmeldung vorgelegen haben, rechtfertigen keinen späteren Vertragsrücktritt oder eine Kündigung.
Der Teilnehmer kann einen Standort wählen bei der Anmeldung. Die NISV GmbH behält sich das Recht vor, diesen gewählten Standort zu bestätigen oder einen anderen Standort zu benennen.
Sollte die Lehrveranstaltung aus organisatorischen Gründen nicht am gewählten Standort stattfinden können, ist der/die Teilnehmer/in verpflichtet, die Lehrveranstaltung an einem anderen Ort, der höchstens 200 km von dem gewählten Standort entfernt liegt, wahrzunehmen.
Bei Minderjährigen ist die Anmeldung grundsätzlich von allen Erziehungsberechtigten zu unterzeichnen. Unterzeichnet nur eine erziehungsberechtigte Person den Vertrag, bestätigt diese damit, eine entsprechende Vollmacht der ggf. noch vorhandenen, weiteren Erziehungsberechtigten bzw. das alleinige Erziehungsrecht zu haben. Für den Fall des Erreichens der Volljährigkeit während der Aus- oder Weiterbildung tritt ab dann die volljährige teilnehmende Person mit eigenhändiger Unterschrift dem Unterrichtsvertrag bei. Die Eltern bzw. Erziehungsberechtigte bleiben weiterhin Vertragspartner. Ihre Rechte und Pflichten bestimmen sich unter Berücksichtigung der Volljährigkeit des Schülers.
Sie als Anmelder tragen die Haftung für die Richtigkeit der getätigten Angaben, für die Erlaubnis zur Bearbeitung der persönlichen Daten der von Ihnen angemeldeten Teilnehmer/innen und für die Einhaltung der vorgenannten Präsenzpflichten der von Ihnen angemeldeten Teilnehmer/innen. Im Falle des schuldhaften Verstoßes ist die NISV GmbH berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. Der Zahlungsanspruch bleibt fortbestehen
2. Lehrgangziel
Lehrgangsziel der gewählten Fachkundemodule der NiSV ist das sichere Beherrschen aller hierfür notwendigen theoretischen und praktischen Kenntnisse des/der jeweiligen Teilnehmers/in. Das Bestehen von Prüfungen ist nicht geschuldet.
3. Inhalte der verschiedenen Fachkundemodule:
a) Fachkundemodul: „Grundlagen der Haut und deren Anhangsgebilde“ (GK)
- -Dauer: 80 Lerneinheiten (LE) inkl. Prüfung
- -davon 28 Lerneinheiten (LE) als E-Learning möglich
- -Prüfung: MC-Test mit 30 Fragen, davon 4 offene Fragen (Dauer der Prüfung: 2 Lerneinheiten)
Innerhalb von 5 Jahren: Aktualisierung der Fachkunde (AGK) durch eine Fortbildung mit mindestens 2 LE bei einem Schulungsträger. Die 2 LE werden jeweils in Kombination mit dem anderen Fachkundemodulen erbracht. Ebenso die Rezertifizierungsprüfung.
Besonderheit: die Teilnahme an diesem Modul ist nicht erforderlich, wenn Sie
- -eine staatlich anerkannte Berufsausbildung zur Kosmetiker*in,
- -den Bildungsgang „Staatlich geprüfte Kosmetiker*in“,
- -eine Meisterprüfung in der Kosmetik erfolgreich absolviert haben
- -oder am 05.12.2021 eine berufliche Praxis im Kosmetikgewerbe von mindestens fünf Jahren nachweisen können.
b) Fachkundegruppe “Laser/intensive Lichtquellen” – Fachkundemodul: Optische Strahlung (OS) GK
Teilnahmevoraussetzung: vorherige Teilnahme am Fachkundemodul: „Grundlagen der Haut und deren Anhangsgebilde“ (GK) bzw. Nachweis Berufsabschluss/-erfahrung
- -Dauer: 120 Lerneinheiten (LE) inkl. Prüfung
- -davon 33 Lerneinheiten (LE) als E-Learning möglich
- -Prüfung: MC-Test mit 45 Fragen, davon 6 offene Fragen (Dauer der Prüfung: 3 Lerneinheiten)
Innerhalb von 5 Jahren: Aktualisierung der Fachkunde (AOS) durch eine Fortbildung mit mindestens 8 LE (2 LE aus dem Bereich GK und 6 LE aus dem Bereich OS) bei einem Schulungsträger verbunden mit einer Rezertifizierungsprüfung.
c) Fachkundegruppe “Ultraschall” – Fachkundemodul: Ultraschall (US) GK
Teilnahmevoraussetzung: vorherige Teilnahme am Fachkundemodul: „Grundlagen der Haut und deren Anhangsgebilde“ (GK) bzw. Nachweis Berufsabschluss/-erfahrung
- -Dauer: 40 Lerneinheiten (LE) inkl. Prüfung
- -davon 19 Lerneinheiten (LE) als E-Learning möglich
- -Prüfung: MC-Test mit 30 Fragen, davon 4 offene Fragen (Dauer der Prüfung: 2 Lerneinheiten)
Innerhalb von 5 Jahren: Aktualisierung der Fachkunde (AUS) durch eine Fortbildung mit mindestens 8 LE (2 LE aus dem Bereich GK und 6 LE aus dem Bereich US) bei einem Schulungsträger verbunden mit einer Rezertifizierungsprüfung.
d) Fachkundegruppe “EMF-Kosmetik” – Fachkundemodul: EMF (Hochfrequenzgeräte) in der Kosmetik (EK) GK
Teilnahmevoraussetzung: vorherige Teilnahme am Fachkundemodul: „Grundlagen der Haut und deren Anhangsgebilde“ (GK) bzw. Nachweis Berufsabschluss/-erfahrung
- -Dauer: 40 Lerneinheiten (LE) inkl. Prüfung
- -davon 16 Lerneinheiten (LE) als E-Learning möglich
- -Prüfung: MC-Test mit 30 Fragen, davon 4 offene Fragen (Dauer der Prüfung: 2 Lerneinheiten)
Innerhalb von 5 Jahren: Aktualisierung der Fachkunde (AEK) durch eine Fortbildung mit mindestens 8 LE (2 LE aus dem Bereich GK und 6 LE aus dem Bereich EK) bei einem Schulungsträger verbunden mit einer Rezertifizierungsprüfung.
e) Fachkundegruppe “EMF-Stimulation” – Fachkundemodul: EMF (Niederfrequenz-, Gleichstrom- oder Magnetfeldgeräte) zur Stimulation (ES)
Teilnahmevoraussetzung: Voraussetzung für die Teilnahme an diesem Modul ist der Nachweis einer Lizenz als Übungsleiterin/ Übungsleiter mit einer Ausbildung von mindestens 120 Lerneinheiten oder mindestens einer C¬Lizenz als Trainerin/Trainer mit einer Ausbildung von mindestens 120 Lerneinheiten oder einer vergleichbaren Ausbildung.
- -Dauer: 24 Lerneinheiten (LE) inkl. Prüfung
- -davon 8 Lerneinheiten (LE) als E-Learning möglich
- -Prüfung: MC-Test mit 15 Fragen, davon 2 offene Fragen (Dauer der Prüfung: 1 Lerneinheit)
Innerhalb von 5 Jahren: Aktualisierung der Fachkunde (AES) durch eine Fortbildung mit mindestens 8 LE (2 LE aus dem Bereich GK und 6 LE aus dem Bereich ES) bei einem Schulungsträger verbunden mit einer Rezertifizierungsprüfung.
Nach Abschluss des jeweiligen Fachkundemoduls erhalten sie von uns eine Teilnahmebescheinigung, welche unter Berücksichtigung der Fehlzeitenregelungen (Nr. 9.) die Absolvierung aller nach den Rahmenlehrplänen vorgesehenen Lerneinheiten bescheinigen muss.
f) Sie als Vertragspartner haben für Folgendes Sorge zu tragen:
Dem/der Teilnehmer/in hat zur Kenntnis genommen, dass die vollständige Absolvierung der nach den Rahmenlehrplänen für jedes Fachkundemodul vorgesehenen Lerneinheiten Voraussetzung für eine Prüfungsabnahme für das jeweilige Fachkundemodul ist.
Entsprechend hat der/die Teilnehmer/in selbstverantwortlich die Prüfungsanmeldung vorzunehmen.
g) Prüfung:
Seit dem 01.01.2024 erfolgt die Prüfung bei einer Zertifizierungsstelle. Die Teilnehmer sind verpflichtet, sich selbst und eigenständig zur Prüfung auf der Seite der Zertifizierungsstelle anzumelden und müssen je nach Prüfungsordnung der Zertifizierungsstelle die Prüfungsgebühr an die Zertifizierungsstelle entrichten. Für ein Nichtbestehen der Prüfung übernimmt die NISV GmbH keine Verantwortung. Eine Kostenübernahme der Prüfungsgebühr durch die NISV GmbH erfolgt nicht.
h) Der Umfang und die Dauer der Nutzung der im Unterricht verwendeten Online-Lernplattformen wird entweder beim Bestellen der Kurse festgelegt oder über die Dozenten mitgeteilt. Die dabei vorgegebene Zeit wird als Zeitumfang oder als Dauer in Form von Zeiteinheiten (Tage, Wochen, Monate, etc.) oder als innerhalb einer bestimmten Frist (von (Datum) bis (Datum)) festgelegt und beginnt daher nicht immer mit dem ersten Login durch den/die Teilnehmer/in.
Die Login-Daten, Lerninhalte und Kooperationsleistungen sind sogfältig aufzubewahren und keiner weiteren Person zugänglich zu machen. Werden die Logindaten oder der Inhalt ohne ausdrückliche Zustimmung schuldhaft von Ihnen weiteren Personen zugänglich gemacht, sind Sie zur Zahlung einer Vertragsstrafe von 50.000 EUR verpflichtet. Im Falle eines Dauerverstoßes wird die Vertragsstrafe für jeden angefangenen Monat neu verwirkt. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt der NISV GmbH vorbehalten. Für Verstöße durch die von Ihnen angemeldeten Teilnehmer/innen haften Sie wie für eigene Verstöße.
Falls der Login auf der Lernplattform nicht möglich ist oder Probleme bei der Ansicht auftreten, haben Sie dies innerhalb von 24 Stunden der NISV GmbH mitzuteilen. Nur so kann eine Verlängerung der Zugriffsdauer erreicht werden. Einen rechtlichen Anspruch auf die Verlängerung des Zugriffs gibt es bei Verstreichenlassen vorgenannter Frist nicht.
Umfang und Dauer der Nutzung der Plattform, der Kurse, Inhalte oder Ausbildungen werden durch den Kauf der entsprechenden Inhalte festgelegt. Daher ist für die Teilnehmer/innen immer nur der Inhalt zu sehen, der erworben wurde. Andere E-Learning Inhalt sind für die Nutzer nicht sichtbar. Nach Ablauf der Nutzungsdauer oder -frist kann der Inhalt grundsätzlich nicht wieder aufgerufen werden. Kostenpflichtige Verlängerungen können, sofern technisch möglich, eingerichtet werden.
Im Falle des Erstellens eigener Beiträge durch die von Ihnen angemeldeten Teilnehmer/innen tragen Sie dafür Sorge, dass keine Inhalte erstellt werden, die gegen geltendes Recht oder die guten Sitten verstoßen. Außerdem dürfen nur Links, Bilder, Fotos, Videos, Dokumente bzw. sonstige Inhalte verwendet werden, deren Rechte bei den Teilnehmer/innen liegen. Die NISV GmbH übernimmt keine Haftung für die Inhalte bzw. Beiträge, die sie nicht selbst erstellt hat oder die sie zur Kenntnis genommen hat. Von Forderungen Dritter stellen Sie die NISV GmbH von der Haftung frei. Es obliegt Ihnen der Beweis dafür, dass der einzelne Schaden nicht von Ihnen zu vertreten ist. Erstellte Inhalte kann die NISV GmbH jederzeit ändern, löschen oder sperren.
Die NISV GmbH übt auch auf den Online-Lernplattformen und Kollaborationsplattformen das Hausrecht aus. Kommt es zum Verstoß gegen die Regeln dieser AGB oder anderer Nutzungsbedingungen, kann die NISV GmbH sowohl mit als auch ohne vorherige Abmahnung betreffende Teilnehmer/innen zeitweise oder dauerhaft von der Nutzung der E-Learning Inhalte ausschließen. Eine Kostenerstattung erfolgt nicht.
i) Die reine Schulungsleistung wird von der NISV GmbH geschuldet, ein Zertifikat ist nicht Bestandteil der geschuldeten Leistung. Die NISV GmbH ist keine Zertifizierungsstelle und kann demnach keine akkreditierten Zertifikate ausstellen. Dies kann nur eine Zertifizierungsstelle. Wenn die Zertifizierungsstelle aufgrund einer fehlenden Anerkennung der NISV GmbH das Zertifikat dem Teilnehmenden verweigert, muss der Teilnehmende seine Ansprüche auf Erteilung eines Zertifikats und etwaige Schadensersatzansprüche gegen die Zertifizierungsstelle selbst richten und nicht gegen die NiSV GmbH.
4. Kosten der verschiedenen Fachkundemodule
Lernmaterialien für die jeweiligen Fachkundemodule werden durch die NISV GmbH gestellt.
Die NISV GmbH trägt keine Unterkunfts-, Reise- und Verpflegungskosten der Teilnehmer/innen. Dies gilt auch unbeachtlich des Rechtsgrunds bei Wiederholungen von Schulungen.
5. Zahlungsbedingungen
Mit der Anmeldung verpflichten Sie sich, die Kosten für die Teilnahme an der Bildungsmaßnahme zu übernehmen und nach Rechnungslegung den Rechnungsbetrag auf eines der angegebenen Konten zu zahlen. Die Zahlungsverpflichtung gilt unabhängig von Leistungen Dritter.
Es gelten die zum Zeitpunkt der Anmeldungen gültigen Preise der Fachkundemodule.
Die Kursgebühren sind grundsätzlich im Voraus zu entrichten. Im Einzelfall kann die NISV GmbH Ratenzahlungen auf die Kursgebühren akzeptieren. Hierzu treffen die Parteien eine separate Ratenzahlungsvereinbarung in Text- oder Schriftform.
Bei Zahlungsverzug ist die NISV GmbH berechtigt, für jede Mahnung eine Kostenbeteiligung von 5,00 Euro sowie die gesetzlichen Verzugszinsen zu berechnen.
Bei Zahlungsverzug ist die NISV GmbH zudem berechtigt, den/die Teilnehmer/-in mit sofortiger Wirkung von der weiteren Teilnahme an der Lehrveranstaltung/ Veranstaltung auszuschließen und den Vertrag fristlos zu kündigen. Der Zahlungsanspruch bleibt fortbestehen.
6. Rücktritt und Kündigung
Die Parteien schließen Rücktritt und ordentliche Kündigung des Vertragsverhältnisses aus. Kündigungen aus wichtigem Grund bleiben hiervon unberührt.
Die NISV GmbH ist zur außerordentliche Kündigung neben den in diesen AGB genannten Gründen insbesondere bei grobem Verstoß/schwerem Fehlverhalten durch die Teilnehmer/innen berechtigt.
Außerordentliche Kündigungen der NISV erfolgen stets fristlos. Der Vergütungsanspruch der NISV GmbH besteht fort. Einen gegebenenfalls aufgrund der Kündigung entstandenen Schaden haben Sie der NISV GmbH zu ersetzen.
Wenn die NISV GmbH bei Beginn des Kursprogramms oder nach Ende des Kursprogramms nicht von einer akkreditierten Zertifizierungsstelle als Schulungsträger anerkannt ist, stellt dies weder eine Pflichtverletzung der NISV GmbH noch einen wichtigen Grund für eine Kündigung dar. Das Gleiche gilt für den Fall, dass der Zertifizierungsstelle der NISV GmbH die Akkreditierung vorübergehend ausgesetzt oder entzogen wird.
Eine außerordentliche Kündigung wird erst möglich, wenn die NISV GmbH nicht innerhalb von 6 Monaten wieder von einer akkreditierten Zertifizierungsstelle als Schulungsträger anerkannt ist.
Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen.
7. Absage/Ausfall und Verlegung von Bildungsmaßnahmen, Wechsel von Dozenten
Die NISV GmbH hat das Recht, Fachkundemodule bei nicht ausreichenden Anmeldungen von unter 10 Teilnehmern oder aus anderem wichtigen Grunde abzusagen. Hierzu zählen auch alle Einschränkungen der Nutzung von Standortinfrastruktur (z. B. Unterrichtsräume),bei akuter Erkrankung des zuständigen Dozenten oder allgemeinen behördlichen Schutzregelungen, die durch die Pandemie verursacht werden.
Die Teilnehmenden, die sich für diesen Lehrgang angemeldet haben, werden automatisch auf den nächst freien Lehrgang umgebucht. Sie werden darüber schriftlich oder in Textform informiert.
Der NISV GmbH steht das Recht zu, Veranstaltungstermine in angemessener Frist zu verlegen, zusätzliche Termine aufzunehmen und ausgefallene Veranstaltungen an unterrichtsfreien Tagen nachzuholen.
Im Falle von Krankheitsfällen auf Seiten der NISV GmbH oder einer Teilnehmerzahl von weniger als 10 Schulungsteilnehmer sowie im Falle von Funktionsstörungen in der Standortinfrastruktur steht der NISV GmbH das Recht zu, Schulungen an Standorten, die bis zu 200 km vom ursprünglichen Schulungsort entfernt sind, zu geben. Ihnen bzw. den Teilnehmern/innen steht kein Kostenerstattungsanspruch für erhöhte Aufwendungen zu.
Der Wechsel von Dozenten und Verschiebungen im Ablaufplan berechtigt weder zur Kündigung des Vertrages noch zur Minderung des Entgeltes.
8. Fehlzeitenregelung
Fehlzeiten sind Zeiten der Abwesenheit, entschuldigt oder nicht entschuldigt. Hierzu gehören: Versäumter Unterrichts- oder Praktikumsbesuch, Verspätungen und vorzeitiges Verlassen des Unterrichts, Überziehen der Pausenzeiten, versäumte oder verspätete Teilnahme an der Prüfung.Erkrankt ein/e Teilnehmer/in, unterbricht er die Schulung aus eigenem Entschluss oder kann er aus anderen Gründen nicht am Unterricht teilnehmen, ist er verpflichtet, dies sofort, das heißt spätestens 24 Stunden vor Schulungsbeginn, der NISV GmbH in Textform mitzuteilen. Geht die Mitteilung nicht fristgerecht bei der NISV GmbH ein, wird für die Vergabe eines neuen Schulungstermins 50 % des jeweils aktuellen Preises für den jeweiligen Fachkundelehrgang erhoben. Im Übrigen gilt Folgendes:
a. Als Fehlzeiten mit wichtigem Grund erkennen wir Folgendes an:
aa) medizinisch bedingte Fehlzeit durch ärztlich nachgewiesene Krankheit (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung – AU) ab dem 1. Tag mit telefonischer Meldung, Vorlage der AU spätestens am 3. Werktag bzw. Erkrankung des Kindes entsprechend mit Vorlage ärztlicher Bescheinigung (Kopie).
bb) Situationsbedingte Fehlzeit
- Schwangerschaft (§ 16 Abs. 1 Mutterschutzgesetz gilt entsprechend)
- Niederkunft der Ehefrau (1 Tag)
- Ableben des Ehegatten, eines Kindes, Eltern-/Schwiegerelternteils (1 Tag)
- Wahrnehmung amtlicher Termine oder Facharzttermine (nur mit Nachweis)
Weitere Fehlzeiten können im Einzelfall anerkannt werden. Alle anderen Fehlzeiten gelten als Fehlzeit ohne wichtigen Grund.
b. Die vorliegende Fehlzeitenregelung gilt während der Anwesenheitspflicht in allen zur Durchführung der Maßnahme/Qualifizierung erforderlichen Orten. Diese sind:
- Schulungsorte der NiSV GmbH
- Teilnahme an den notwendigen Prüfungen/Nachprüfungen
- externe Schulungsorte (z.B. Kooperationspartner)
c. Zur Erfassung der Fehlzeiten führt die NISV GmbH bzw. der Einsatzbetrieb täglich (zu allen Fortbildungs- und Prüfungstagen) eine Anwesenheitsliste.
Folgende Bezeichnungen werden verwendet: Anwesend: A / Unentschuldigtes Fehlen: uE / Entschuldigtes Fehlen: E / Urlaub/Feiertag/unterrichtsfreie Zeiten: F / Krank: K / Kind krank: KK
d. Im Falle eingetretener Fehlzeiten, ob entschuldigt oder nicht entschuldigt, gilt Folgendes:
Voraussetzung für die Teilnahme an der Prüfung ist das Absolvieren aller nach den Rahmenlehrplänen vorgesehenen Lerneinheiten.
Um diese Voraussetzung zu erfüllen, muss jeder Schulungsteilnehmer alle von Fehlzeiten betroffenen Lerneinheiten nach den spezifischen Vorgaben der entsprechenden Lerneinheiten entweder Online oder im Präsenzunterricht nachholen.
Der nachzuholende Präsenzunterricht kann vom Schulungsteilnehmer entweder in einem stattfindenden Parallelkurs oder in einem später im Jahr stattfindenden Kurs, auch an einem anderen Standort, absolviert werden.
Für den nachzuholenden Unterricht fällt generell 50% des jeweils aktuellen Preises für den jeweiligen Fachkundelehrgang, bei dem Fachkundelehrgang „Haut und seine Anhangsgebilde“ fällt 75% des jeweils aktuellen Preises an.
9. Ausschluss von der Teilnahme/Voraussetzungen für die Teilnahme
Die Firma NISV GmbH ist berechtigt, den/die Teilnehmer/in in besonderen Fällen wie z. B. Zahlungsverzug, Störung der Veranstaltung oder des Betriebsablaufs, soweit diese die Durchführung des Fachkundemoduls gefährden, von der weiteren Teilnahme auszuschließen.
Sollte nachweisbar feststehen, dass ein Teilnehmer versucht, andere Teilnehmer der Schulungen für eigene Schulungen oder Schulungen externer Anbieter abzuwerben, ist NISV GmbH berechtigt, den betreffenden Teilnehmer von der Teilnahme an der Schulung auszuschließen.
Bei Ausschluss ist die NISV GmbH zur außerordentlichen Kündigung berechtigt; der Zahlungsanspruch der NISV GmbH besteht fort. Hiervon unberührt bleiben weitergehende Schadensersatzansprüche der NISV GmbH.
10. Haftung
Die NISV GmbH haftet nicht für Schäden aus Unfällen, Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl, insbesondere auch nicht für Folgeschäden, die sich aus der Bildungsmaßnahme ergeben, außer wenn diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der NISV GmbH oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen.
Ebenso haftet die NISV GmbH nicht für Personen- oder Sachschäden, die Teilnehmer/innen im Rahmen von Lehrgängen bzw. freiwilligen Behandlungen während der praktischen Lerneinheiten durch ihr eigenes Verhalten an sich, anderen Teilnehmern/innen oder Dritten verüben.
Für den Fall der Inanspruchnahme der NISV GmbH durch eine/n Teilnehmer/in, der/die über Sie angemeldet worden ist, stellen Sie die NISV GmbH von der Haftung frei. Es obliegt Ihnen der Beweis dafür, dass der einzelne Schaden nicht von dem/der jeweiligen Teilnehmer/in zu vertreten ist.
In Fällen höherer Gewalt, wie insbesondere Brandschäden, Überschwemmungen, Streiks, rechtmäßigen Aussperrungen, Seuchen wie Epidemien und Pandemien, soweit ein Gefahrenniveau von mindestens „mäßig“ durch das Robert-Koch-Institut festgelegt ist, ist die hiervon betroffene Vertragspartei für die Dauer und im Umfang der Auswirkung von der Verpflichtung zur Leistung oder Abnahme befreit.
11. Datenschutz
Sie erklären mit der Abgabe der Anmeldung, dass sich der/die jeweilige Teilnehmer/in einverstanden erklärt, dass personenbezogene Daten für die Zwecke der Veranstaltungsabwicklung sowie zur Zusendung späterer Informationen im Zusammenhang mit der Absolvierung des Fachkundemoduls und der Prüfungsabnahme gespeichert werden. Die NISV ist berechtigt, von Ihnen entsprechende Erklärungen des/der jeweilige/n Teilnehmers/in einzufordern. Im Falle, dass vorgenannte Erklärungen nicht binnen Wochenfrist bei der NISV GmbH eingehen, ist die NISV GmbH zur außerordentlichen Kündigung berechtigt; der Zahlungsanspruch der NISV GmbH besteht fort. Hiervon unberührt bleiben weitergehende Schadensersatzansprüche der NISV GmbH.
12. Nutzung der Lehrmaterialien
Die Benutzung der Unterrichtsmaterialien ist nur dem/ der angemeldeten Teilnehmer/-in gestattet. Ohne schriftliche Genehmigung der NISV GmbH dürfen Lehrmaterialien weder vom Teilnehmer noch von Dritten in irgendeiner Form reproduziert, vervielfältigt, verbreitet oder zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden, auch nicht für Zwecke der Unterrichtsgestaltung. Verstöße hiergegen sind nach § 106 UrhG strafbar.
Die Unterrichtsmaterialien sind als geistiges Eigentum der NISV GmbH geschützt. Es ist strikt untersagt, dass sich Teilnehmer mit dem geistigen Eigentum der NISV GmbH selbständig machen und selber Schulungen geben.
E-mails mit Schulungsinhalten/Informationen über die Schulung dürfen nicht weitergeleitet werden. Auch Schulungsnachweise dürfen weder weitergeleitet, noch abfotografiert werden. Falls der Inhalt dieser E-Mails Dritten zur Kenntnis gegeben wird, wird dies strafrechtlich verfolgt.
Bei schuldhaftem Verstoß gegen obige Verpflichtungen sind Sie zur Zahlung einer Vertragsstrafe von 50.000 EUR verpflichtet. Im Falle eines Dauerverstoßes wird die Vertragsstrafe für jeden angefangenen Monat neu verwirkt. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt der NISV GmbH vorbehalten. Für Verstöße durch die von Ihnen angemeldeten Teilnehmer/innen haften Sie wie für eigene Verstöße.
Darüber hinaus haften Sie für den der NISV GmbH entstandenen Schaden durch den Verstoß gegen diese Verbotsregeln.
Sollte der/die Teilnehmer/in mit reproduzierten, auch mit eigenen Änderungen versehenen, Lehrmaterialien der NISV GmbH eigene Einnahmen von Dritten im Rahmen einer eigenen Schulung erzielen, so Sie die Hälfte dieser erzielten Einnahmen an die NISV GmbH zu erstatten.
13. Hausordnung
Die geltende Hausordnung der Firma NiSV GmbH, die öffentlich aushängt, ist Bestandteil der Teilnahmebedingungen für alle Veranstaltungen der Firma NiSV GmbH, die in seinem Betriebsgebäude stattfinden; für andere Veranstaltungsorte gilt die dort geltende Hausordnung.
14. Nebenabreden
Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gilt auch für den Verzicht auf die Schriftform.
15. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Die Vertragsparteien werden in einem derartigen Fall an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame vereinbaren, welche dem Regelungszweck der ursprünglichen Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt, falls sich eine Regelung als lückenhaft erweisen sollte.
16. Gerichtsstand
Dieser Vertrag unterliegt in seiner Anwendung und Auslegung dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Als Gerichtsstand wird, sofern Sie Kaufmann bzw. Kauffrau sind, Düsseldorf vereinbart.
Stand der AGB: 08.05.2025